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Aktuelle Förderprogramme 2025/2026

Bis zu 70 % Förderung – wir beantragen alles für Sie.

Der Staat beteiligt sich erheblich an Ihrer Energiewende. Für Wärmepumpen gibt es die Bundesförderung BEG mit bis zu 70 % Zuschuss. Für Photovoltaik gilt 0 % Mehrwertsteuer. Wir kennen alle aktuellen Programme und holen das Maximum für Sie heraus.

Antragsstellung inklusive
Bis 70 % BEG (Wärmepumpe)
0 % MwSt. Photovoltaik
KfW-Finanzierung möglich
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)

Wärmepumpe: Bis zu 70 % Förderung

Die BEG ist das größte staatliche Förderprogramm für Heizungsanlagen. Verschiedene Boni lassen sich kombinieren – wir zeigen Ihnen, was Sie bekommen.

30 %

Grundförderung

Für alle Hausbesitzer beim Heizungstausch auf Wärmepumpe

+ 20 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Wenn eine funktionierende Gas- oder Ölheizung vorzeitig ersetzt wird (bis 2028)

+ 30 %

Einkommens-Bonus

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro/Jahr

+ 5 %

Effizienz-Bonus

Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Umweltwärme aus Wasser/Erde

Maximale Kombination: bis zu 70 %

Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) + Einkommens-Bonus (30 %) = bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Das bedeutet: Bei einer Investition von 20.000 Euro bekommen Sie bis zu 14.000 Euro Zuschuss – und zahlen nur 6.000 Euro selbst.

70 %
max. Förderquote

Wichtig: Antrag vor Beauftragung stellen

Der BEG-Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers beim BAFA gestellt werden. Andernfalls entfällt der Anspruch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und erinnern Sie an alle Fristen.

Förderung Photovoltaik

Solar: Steuervorteil, Vergütung & Kredit

Für Photovoltaikanlagen gibt es mehrere attraktive Förderinstrumente – die meisten gelten automatisch, ohne aufwändige Antragstellung.

Seit 01.01.2023

0 % Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2023 gilt Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Das spart sofort 19 % auf den Anlagenpreis – ohne Antrag, automatisch.

20 Jahre gesetzlich garantiert

Einspeisevergütung

Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie die gesetzliche Einspeisevergütung. Aktuell je nach Anlagengröße zwischen 8 und 13 Cent/kWh – für 20 Jahre garantiert.

Bis zu 150 Mio. € Kreditvolumen

KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard

Der KfW-Kredit 270 finanziert Ihre Photovoltaikanlage zu günstigen Konditionen – bis zu 150 Mio. Euro Kreditvolumen, lange Laufzeiten, kein Eigenkapital erforderlich.

Regional unterschiedlich

Speicherförderung (Länder & Kommunen)

Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse für Batteriespeicher. In Hessen gibt es je nach Region zusätzliche Programme. Wir prüfen, was für Sie verfügbar ist.

Gesetz § 21 EEG 2023 – Gültig in 2026

Strom einspeisen & 20 Jahre lang Geld verdienen.

Wer 2026 eine Photovoltaikanlage installiert, sichert sich die gesetzliche Einspeisevergütung nach § 21 EEG 2023 – für volle 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Jede überschüssige Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz fließt, wird automatisch vergütet. Kein Antrag, kein Aufwand – es funktioniert von selbst.

ca. 8 ct
pro kWh Einspeisung
Anlagen ≤ 10 kWp (Überschusseinspeisung)
ca. 12 ct
pro kWh Volleinspeisung
Anlagen ≤ 10 kWp (alles ins Netz)
20 Jahre
Vergütungsgarantie
Gesetzlich fixiert ab Inbetriebnahme

Wie funktioniert Einspeisung?

Ihre Anlage produziert tagsüber Solarstrom
Was Sie selbst nicht verbrauchen, fließt automatisch ins öffentliche Netz
Der Netzbetreiber misst und vergütet jede eingespeiste kWh
Die Vergütung wird monatlich oder jährlich auf Ihr Konto überwiesen
Kein Antrag nötig – der Anspruch entsteht automatisch mit der Inbetriebnahme

Warum jetzt 2026 wichtig ist

Die Einspeisevergütung gilt noch in vollem Umfang für alle Neuanlagen 2026
Die Vergütungssätze sinken laut EEG halbjährlich (Degression) – wer früher baut, sichert sich höhere Sätze
Der Eigenverbrauchsvorteil + Einspeisevergütung zusammen amortisieren Ihre Anlage deutlich schneller
Für 10 kWp-Anlage ca. 800–1.000 € Einspeisevergütung pro Jahr zusätzlich zum Eigenverbrauch
Mit Speicher: Eigenverbrauch maximieren und Einspeisevergütung als Bonus kassieren

Rechtliche Grundlage: § 21 EEG 2023

Die Einspeisevergütung ist gesetzlich verankert und gilt für alle Anlagen, die beim Netzbetreiber angemeldet sind. Die angegebenen Sätze (ca. 8 ct/kWh bzw. ca. 12 ct/kWh Volleinspeisung) sind Richtwerte für 2026 – die exakten Sätze hängen vom Inbetriebnahmedatum ab. Wir ermitteln den aktuellen Tarif für Sie.

Vergütung berechnen
Förderantrag

So läuft der Förderantrag ab

Wir übernehmen den gesamten Bürokratieaufwand – Sie müssen sich um nichts kümmern.

01

Antrag vor Baubeginn stellen

Die BEG-Förderung muss VOR Beauftragung des Handwerkers beantragt werden. Wir erinnern Sie rechtzeitig und stellen den Antrag für Sie.

02

Bewilligungsbescheid abwarten

Nach Antragstellung beim BAFA erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen den Bewilligungsbescheid. Erst dann darf mit dem Bau begonnen werden.

03

Installation durch Fachbetrieb

SunTec Nova installiert Ihre Anlage fachgerecht. Alle notwendigen Nachweise werden für den Verwendungsnachweis dokumentiert.

04

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Fertigstellung reichen wir gemeinsam mit Ihnen den Verwendungsnachweis ein. Danach wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Wir kümmern uns um alles

Von der Antragsvorbereitung über die Einreichung beim BAFA bis zur Verwendungsnachweis-Dokumentation – SunTec Nova begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess. Sie unterschreiben, wir kümmern uns.

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Rechenbeispiel

Was bleibt nach Förderung übrig?

Konkrete Beispiele – natürlich abhängig von Ihrer individuellen Situation.

Beispiel: Wärmepumpe

Investitionskosten gesamt22.000 €
Grundförderung (30 %)− 6.600 €
Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)− 4.400 €
Ihr Eigenanteil11.000 €

* Beispielrechnung ohne Einkommens-Bonus. Mit Einkommens-Bonus wären es nur ca. 5.000 € Eigenanteil. Individuelle Berechnung auf Anfrage.

Beispiel: PV-Anlage 10 kWp

Brutto-Anlagenpreis16.000 €
0 % MwSt. (automatisch)− 0 €*
Jährliche Einspeisevergütung ca.+ 800 €/J.
Ihre Investition (netto)16.000 €
Amortisation ca.9–11 Jahre

* Seit 01.01.2023 gilt automatisch 0 % MwSt. auf PV-Anlagen – kein gesonderter Antrag nötig. Einspeisevergütung variiert je nach Einspeisung und Tarif.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Förderung berechnen – kostenlos und unverbindlich.

Individuelle Förderberechnung anfragen
FAQ Förderung

Häufige Fragen zur Förderung

Alles, was Sie über BEG, KfW und Co. wissen müssen – verständlich erklärt.

Ja – wenn das Gebäude bestimmte energetische Mindestvoraussetzungen erfüllt. Entscheidend sind der Dämmzustand und das Heizsystem. Moderne Wärmepumpen arbeiten auch bei älteren Heizkörpern wirtschaftlich. Wir prüfen Ihren Altbau kostenlos vor Ort und sagen Ihnen, ob und welche Wärmepumpe für Sie Sinn ergibt.

Keine Förderung verschenken.

Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Sie gilt – und beantragen alles für Sie. Kontaktieren Sie uns jetzt.

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Teilen Sie uns mit, was Sie planen – wir berechnen Ihre mögliche Förderung.

Persönliche Beratung

Je mehr Sie uns vorab mitteilen, desto konkreter können wir Sie beim ersten Gespräch beraten.

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E-Mail
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